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Schadensfall – was nun?


Wer es im Fall eines vermeintlich unverschuldeten Unfalls mit einem einsichtigen Unfallgegner zu tun hat, erhält nach der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei in der Regel direkt dessen Versicherungsdaten. Wenn Sie dort in solch einem Moment direkt anrufen, haben Sie hinterher oftmals nicht ein Problem weniger, sondern so manches mehr.

Insbesondere die vielfach angebotene Gesamtregulierung des Schadens aus einer Hand, beinhaltet viele Tücken. Ehe Sie sich versehen, wird ihr Fahrzeug in einer Ihnen unbekannten Werkstatt repariert und Sie erhalten von einer vermittelten Autovermietung ein typfremdes Ersatzfahrzeug. Das ist dann oftmals der Punkt, an dem Sie sich fragen, ob denn tatsächlich alles zu ihrem Besten oder dem der zahlungspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers erfolgt.

Was Sie jetzt tun können

  1. Wenden Sie sich an die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens
  2. Ziehen Sie einen Verkehrsanwalt hinzu
  3. Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten
  4. Lassen Sie sich von der Versicherung des Unfallgegners nicht übervorteilen

Ihr gutes Recht
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Wie steht es um die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen? Lassen Sie ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt ihres Vertrauens reparieren oder müssen sie dem Vorschlag der Versicherung des Unfallverursachers folgen? Was für ein Ersatzfahrzeug steht Ihnen tatsächlich zu – und wie lange?

All diese Fragen beantwortet Ihnen der Verkehrsrechtsanwalt in ihrer Nähe. Denn die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Dass die Einschaltung eines Anwalts in jedem Fall ihr gutes Recht ist, bestätigen auch eine Vielzahl von Urteilen. Das OLG Frankfurt urteilte am 01.12.2014 unter anderem, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen ist. Das AG Eisenach stellte am 17.11.2016 sogar in Frage, dass es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt. Das gleiche Gericht kam am 18.02.2014 zu dem Schluss, dass der Schädiger auch in einem unstrittigen, einfach gelagerten Fall die Kosten für die anwaltliche Hilfe erstatten muss.

Womit müssen Sie im Fall der Fälle rechnen?
Finden Sie es heraus mit dem Bußgeldrechner:

Schulungen & Seminare

Immer auf dem neuesten Stand

Ob Autohaus oder Reparaturbetrieb. Mit unseren Schulungen bringen wir Sie und Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Sachen Unfallschadenabwicklung, Autovermietung und Verkehrsrecht auf den neuesten Stand – Seminarunterlagen und professionelle Referenten inklusive. Im Fall der Fälle kann das auch mal ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Darüber hinaus bieten wir auch praxisnahe Trainings vor Ort an, wenn es um alltägliche Herausforderungen in puncto Unfallschadenabwicklung und Autovermietung geht.

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