Ansprüche aus der Kasko- oder Teilkaskoversicherung richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Ohne den individuellen Vertrag zu kennen, lässt sich im jeweiligen konkreten Einzelfall nicht prüfen, welche Schäden über die Versicherung abgedeckt sind.
Das OLG F.a.M. (Az.: 7 U 25/16) hatte jetzt darüber zu entscheiden, welche Schäden in der Teilkaskoversicherung bei Beschädigungen durch Marder, oder Nagetiere versichert sind.
Üblicherweise findet sich in den meisten Versicherungsbedingungen folgende Regelung:
Weiterlesen