Jedermann kennt es – wer auffährt hat Schuld. Das ist die umgangssprachliche Fassung des juristisch als „Anscheinsbeweis“ bezeichneten Vergehens: wenn sich Dinge sehr oft gleich darstellen, macht sich der Jurist das Leben „leicht“. Er geht dann davon aus, dass das immer so ist – bis diese Regelhaftigkeit entkräftet ist.
Beim Auffahrenden leuchtet das schnell ein: wer im Straßenverkehr mit seinem PKW einen anderen hinten ins Auto fährt, war zu schnell (gefahren), hat zu langsam gebremst und/oder war unaufmerksam. Vom Schadensbild Heckschaden kommt man dann mit dem Anscheinsbeweis also zur Schuldzuweisung.
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Beim Ein- und Aussteigen aus einem Fahrzeug haben alle Insassen des Fahrzeugs besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß § 14 StVO hat man sich so zu verhalten, dass die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Dies stellt den höchsten anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab im Straßenverkehr dar.
Wozu die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht führen kann verdeutlicht nun aktuell ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 06.11.2018 (15 U 61/18).
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Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – wie verhalte ich mich im Falle eines Unfalls richtig?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2019 kam es zu 69.895 Verkehrsunfallfluchten in NRW, mithin zu 368 Unfallfluchten pro Tag. Neben Sachbeschädigungen wurden hierbei 2.666 Personen verletzt und 5 weitere Menschen starben sogar. Aufgrund dieser Zahlen muss von einem Massenphänomen ausgegangen werden.
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Unfallschadenversicherung- Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig?
Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge fahren auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegerspuren. Sie kollidieren miteinander seitlich. Umstritten ist, welches der beiden Fahrzeuge seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Der Kläger behauptet, der Beklagte sei seitlich auf seine Fahrspur gedrängt. Der Beklagte behauptet, der Kläger habe beim Abbiegen seine Fahrspur befahren und sei dabei gegen sein Fahrzeug gestoßen.
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Der BGH hat mit Urteil vom 29.10.2019, VI ZR 45/19 drei wichtige Punkte für die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall bestätigt.
Grundsätzlich gilt, dass bei Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten ist. Der Geschädigte kann gemäß § 249 Abs.2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Dies gilt auch bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens. Der Geschädigte (hier Autovermietungsfirma) muss sich einen möglichen Großkundenrabatt anrechnen lassen. Der Haftpflichtversicherer muss nicht konkret vortragen, welche Vereinbarung der Geschädigte mit welcher Reparaturwerkstatt geschlossen hat.
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Wann erhält der Geschädigte nach einem Unfall Ersatz für den Kauf eines neuen Fahrzeugs?
Wird ein neues Auto durch einen Unfall beschädigt wird, ist dies besonders ärgerlich.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall erhält der Geschädigte grundsätzlich die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs vom Versicherer des Unfallverursachers ersetzt. Der Geschädigte hat hieran aber oft kein Interesse. Er möchte vielmehr wieder einen Neuwagen anschaffen.
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Ansprüche aus der Kasko- oder Teilkaskoversicherung richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Ohne den individuellen Vertrag zu kennen, lässt sich im jeweiligen konkreten Einzelfall nicht prüfen, welche Schäden über die Versicherung abgedeckt sind.
Das OLG F.a.M. (Az.: 7 U 25/16) hatte jetzt darüber zu entscheiden, welche Schäden in der Teilkaskoversicherung bei Beschädigungen durch Marder, oder Nagetiere versichert sind.
Üblicherweise findet sich in den meisten Versicherungsbedingungen folgende Regelung:
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Der BGH hat hierzu in seinem Grundsatzurteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03, folgendes ausgeführt:
“Für die Frage, ob der Schädiger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, ist entgegen der Auffassung der Revision nicht alleindarauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens ist dem Geschädigten diese Höhe gerade nicht bekannt.
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Muss sich der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen?
Der Unfallverursacher fuhr unachtsam rückwärts in das Fahrzeug des Geschädigten. Hierdurch ist der Stoßfänger des Fahrzeugs des Geschädigten zugedrückt worden, so dass der rechte Xenon-Scheinwerfer Druck erhalten hat und der innere Halter des Scheinwerfers abrissen ist.
Der Geschädigte ließ daraufhin den kompletten Scheinwerfer austauschen.
Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zahlte jedoch die Kosten für den Austausch des Scheinwerfers in Höhe von ca. 1500 Euro nicht.
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BGH, 19.07.2018, VII ZR 251/17; Was war passiert ? Der Fahrer des ersten Fahrzeuges in einer vollautomatischen Waschanlage betätigte grundlos die Bremse, sein Fahrzeug blieb dadurch stehen, das nachfolgende Fahrzeug wurde aufgeschoben und beschädigt.
Der Fahrer des zweiten Fahrzeuges machte gegenüber dem Waschanlagenbetreiber Schadensersatzansprüche geltend.
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